“Nachzahlungen wegen Trinkgeldes per Karte”
Wirtschaft
Trinkgeld wird immer häufiger per Bankomatzahlung gegeben. Das führt nun vermehrt zu Nachzahlungsforderungen vonseiten der Sozialversicherung. Auslöser für diese Nachzahlungen waren Fälle, in welchen das Trinkgeld nie beim Private ankam.
Man wisse aus der gewerkschaftlichen Praxis, dass das freiwillige Trinkgeld, das von den Gästen kommt, als Wertschätzung für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oftmals nicht von den Arbeitgebern weitergegeben wird, sagte Michaela Göschl, Landesgeschäftsführerin der Gewerkschaft vida in der Steiermark.
Sie sieht die Verantwortung auf der Arbeitgeberseite. “Aufgrund dieser Tatsache hat es dann diese hohen Nachzahlungen für die Arbeitgeber gegeben.“
Diese Nachforderungen durch die Sozialversicherung häuften sich zuletzt, denn vonseiten der Prüfer wird auch hochgerechnet, wie viel Trinkgeld in bar gegeben wurde – ausgehend davon, wie viel per Bankomat bezahlt wurde.
Nachzahlungen „existenzbedrohend“
Betroffen davon sind auch die steirischen Gastronomen – mehr dazu in Finanzielle Belastung durch Kartenzahlung (19.2.2025). Schließlich richten sich die Nachzahlungsforderungen an die Betriebe. Klaus Friedl, Spartenobmann-Stv. im Tourismus und in der Freizeitwirtschaft, meint dazu: „Im Grunde genommen hat der Wirt oder die Wirtin oder der Hotelier nichts von dem Geld. Er hat es auch nie gesehen, dieses Bargeld. Jetzt muss er nur annehmen – im Grunde genommen auf Foundation der Prüfung –, dass er diese Summe nachbezahlen muss. Und das ist für manche Betriebe teilweise existenzbedrohend. Und im Endeffekt wäre es uns recht, wenn diese Sache mit dem Trinkgeld abgabenfrei wäre – für unsere Mitarbeiter.“
Derzeit ist Trinkgeld bis 43,50 Euro professional Monat und Dienstnehmer abgabenfrei. Bei einer Überschreitung von mehr als 50 Prozent ist die Sozialversicherungspauschale nach den wirklichen Verhältnissen festzusetzen. Diese muss der Arbeitgeber bezahlen.
Gewerkschaft sieht Abgabenstreichung kritisch
Die Gewerkschaft sieht eine Streichung kritisch, denn: „Gleichzeitig bedeutet aber diese Pauschale in Höhe von 43,60 Euro eine Erhöhung vom Arbeitslosengeld, von der Pension und von den Krankengeldern. Das heißt: Eine de facto Streichung dieser Pauschale würde eine Lohnnebenkostensenkung durch die Hintertür durch die Arbeitgeber bedeuten“, meinte Gewerkschaftsvertreterin Göschl gegenüber Radio Steiermark.
Zuletzt wurde das Thema Trinkgeld auch auf politischer Ebene diskutiert – Landeshauptmann Mario Kunasek (FPÖ) sprach sich etwa für die Abschaffung der Trinkgeld-Abgabe aus – mehr dazu in Ruf nach Steuerbefreiung (19.4.2025).
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