“„Gerichtsjahr“ soll nur mehr fünf Monate dauern – DiePresse.com”
Um einen Beitrag zur Budgetsanierung zu leisten, soll die Gerichtspraxis von sieben auf fünf Monate reduziert werden.
Die oft als „Gerichtsjahr“ bezeichnete Gerichtspraxis als Vorbereitung für die klassischen Rechtsberufe soll von sieben auf fünf Monate verkürzt werden. Das sieht der Entwurf des Budgetbegleitgesetzes vor. Damit soll „ein Beitrag zur erforderlichen Budgetsanierung geleistet werden, wobei eine qualitätsvolle Berufsaus- und -vorbildung gesichert bleibt“, heißt es in den Erläuterungen.
Um Richter, Staatsanwältin, Rechtsanwalt oder Notarin zu werden, ist in Österreich neben dem Abschluss eines rechtswissenschaftlichen Studiums auch die Absolvierung einer Gerichtspraxis nötig. Jus-Absolventen haben dabei einen Rechtsanspruch auf Zulassung zum sogenannten „Gerichtsjahr“, in dem sie den Gerichtsbetrieb kennenlernen sollen. In diesem Zeitraum werden sie auch bezahlt (derzeit knapp 1.800 Euro professional Monat).
Schon in den vergangenen Jahrzehnten wurde die Praxiszeit immer wieder verkürzt oder verlängert. Mit dem Sparpaket 2011 wurde sie etwa von neun auf fünf Monate gesenkt. 2017 wurde sie dann zur Sicherung der Ausbildungsqualität wieder auf sieben Monate erhöht.
Anwälte und Notare müssen mehr Erwachsenenvertretungen übernehmen
Für Anwälte und Notare bedeuten die Budgetpläne der Regierung unterdessen, dass sie wieder mehr Erwachsenenvertretungen übernehmen müssen. In den Erläuterungen des Budgetbegleitgesetzes ist in diesem Kontext von einer „Notmaßnahme“ die Rede. Ansonsten würde das System der gerichtlichen Erwachsenenvertretung (früher: Sachwalterschaft) zusammenbrechen. Der Bedarf an Erwachsenenvertretung sei ungebrochen groß, gleichzeitig mangle es an geeigneten Vertretern. (APA/Pink.)
Have any questions or want help? Contact us here. For extra insights, go to our website.
Learn More…