“Disziplinarmaßnahmen gegen zwei Spitzenbeamte eingeleitet”
Die Affäre rund um die umstrittene Besetzung des Finanzamts Braunau, Ried und Schärding zieht weitere Kreise. Zwei hochrangige Beamte und Beamtinnen des Finanzministeriums sehen sich nun dienstrechtlichen Konsequenzen gegenüber, wie “Der Standard” zuerst berichtet. Dies wurde am Donnerstag vom Finanzressort bestätigt, nachdem die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) Anklage gegen den ÖVP-Klubobmann August Wöginger erhoben hatte.
ÖSTERREICH/OBERÖSTERREICH. Wöginger wird vorgeworfen, sich beim damaligen Kabinettschef des Finanzministeriums, Thomas Schmid, für die Bestellung eines ÖVP-nahen Bürgermeisters zum Vorstand des Finanzamts Braunau, Ried und Schärding eingesetzt zu haben. Neben Wöginger wurden auch zwei Spitzenbeamte und Spitzenbeamtinnen des Finanzministeriums angeklagt. Das Finanzressort teilte der APA mit: „Wir haben in dieser Causa als Dienstgeber die vorgesehenen dienst- und disziplinarrechtlichen Schritte eingeleitet”. Einer der beiden Betroffenen wurde bereits suspendiert, bei dem anderen – einem führenden Gewerkschafter der ÖVP-nahen Fraktion Christlicher Gewerkschafter (FCG) – sind weitere Maßnahmen durch die Personalvertretung noch offen.
Vorwurf der Befangenheit bei Kommissionsmitgliedern
Die beiden Beamten und Beamtinnen waren Mitglieder der Personalkommission, die 2017 über die Leitung des Finanzamts entschied. Laut Anklage soll sich Wöginger im Vorfeld über Spitzenbeamten Thomas Schmid für den ÖVP-nahen Kandidaten starkgemacht haben, der schließlich auch den Posten erhielt. Eine unterlegene Bewerberin klagte und bekam vor dem Bundesverwaltungsgericht recht.

Anklage wegen Amtsmissbrauchs
Wöginger wird als sogenannter Bestimmungstäter wegen Missbrauchs der Amtsgewalt angeklagt. Den beiden Beamten und Beamtinnen wirft die WKStA vor, als Vorsitzende beziehungsweise Mitglieder der Begutachtungskommission tätig gewesen zu sein, obwohl sie befangen waren. Sie sollen den ÖVP-nahen Kandidaten aus parteipolitischen Gründen an die erste Stelle gereiht haben, obwohl er laut Anklage weniger geeignet gewesen sei.
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